BGW Unternehmerfolgeschulung

Alternative bedarfsorientierte betreuung


Schreiben BGW Beendigung der alternativen Betreuung

Ihre letzte BGW Unternehmerschulung oder Fortbildung ist etwas länger her?

Nach spätestens 5 Jahren müssen Sie eine entsprechende Fortbildungsveranstaltung absolvieren, damit Sie weiterhin an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung teilnehmen können. Auch wenn Sie nicht an unserer Grundschulung teilgenommen haben, können Sie gerne  unsere Folgeschulung deutschlandweit bequem und sicher als Webinar buchen. Nehmen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.


Bestandskunden


Sie haben die grundschulung bei uns besucht?


 

Im Rahmen der alternativen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung müssen Unternehmen gemäß DGUV Vorschrift 2 spätestens alle 5 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen. Die BGW hat angekündigt, diese Frist künftig strikt einzuhalten und empfiehlt, bereits nach 4 Jahren eine Auffrischung zu planen. Wird die Fortbildungsfrist überschritten, ist eine Teilnahme an der alternativen Betreuung nicht mehr möglich. In diesem Fall verlangt die BGW die Umstellung auf die Regelbetreuung, die für Unternehmen in der Regel deutlich höhere Kosten verursacht.

Ihre Investition in den Arbeitsschutz:

Schulungskosten für die Unternehmerfortbildung

  • 186 € (zzgl. USt.) inkl. umfangreichen Begleitmaterial.  

Schulungstermine


Termine für die nächsten Webinare:


  • 11.07.2026 (Sa) 09.00-14.30 Uhr (Webinar)
  • 14.11.2026 (Sa) 09.00-14.30 Uhr (Webinar)
  • 23.01.2027 (Sa) 09.00-14.00 Uhr (Webinar)
  • 17.04.2027 (Sa) 09.00-14.00 Uhr (Webinar)

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail einen Link zur Online-Schulung sowie ausführliche Informationen zur Einwahl. Das Webinar wird über Google Meet durchgeführt. Sie benötigen dafür einen internetfähigen PC, Laptop oder ein Tablet mit Kamera, Mikrofon und einem gängigen Webbrowser. Eine kostenfreie Umbuchung ist bis fünf Werktage vor dem Webinar möglich. Bei kurzfristigeren Absagen muss die Seminargebühr erneut berechnet werden.