Arbeitsschutz und Corona

Umsetzung in die betriebliche Praxis

Gute Aufstellung der Betriebe in der Pandemie

Die Präventionsberatung unserer Kunden zur Corona Pandemie prägte unsere Tätigkeit im Jahr 2021 maßgeblich. Die Notwendigkeit den Betrieb von Ansteckungsgefahren freizuhalten ist dabei eine neue Herausforderung, mit der viele Branchen bisher wenig Erfahrungen sammeln konnten. Das dynamische Infektionsgeschehen setzten den Gesetzgeber und auch die Betriebe unter Zugzwang. Dabei haben wir festgestellt, dass unabhängig hiervon eine überzeugende Mehrheit der Unternehmen zielorientierte Lösungen zum Schutz der Mitarbeiter entwickelt und umgesetzt haben. 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Mit der Einführung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden wichtige Vorgaben für Betriebe in der Corona-Pandemie veröffentlicht. Im Falle einer Kontrolle des Betriebs durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder oder des technischen Aufsichtsdiensts der Unfallversicherungsträger werden die Anforderungen der Verordnung als Maßstab genommen. Wichtig ist hier eine gute Dokumentation (Gefährdungs-beurteilung und Hygieneplan) und die Kommunikation mit den Beschäftigten (Unterweisung).



dokumentation und Kommunikation im betrieb zu covid-19

Das zentrale Planungsinstrument zur Bekämpfung der Infektionsgefahr und auch zur rechtssicheren Dokumentation der bereits getroffenen Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss hier auf die neue Gefährdung reagieren, indem er geeignete Maßnahmen findet, umsetzt und deren Wirksamkeit dokumentiert.  Ein Hauptaugenmerk sollte dabei immer auf die geltende SARS-CoV-2-Arbeisschutzverordnung und die branchenspezifische Handlungsempfehlungen der Unfallversicherungsträger gelegt werden. Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten sich dann weitere Maßnahmen ab. Hier ist die Kommunikation mit den Beschäftigten sehr wichtig. Diese muss auch im Rahmen einer sicherheits-technischen Unterweisung erfolgen und ebenfalls mit einem Unterweisungsnachweis dokumentiert werden.

Gerne können wir Ihren Betrieb in allen Bereichen der Corona-Prävention beraten und Sie tatkräftig unterstützen. Von speziell angepassten Gefährdungsbeurteilungen bis hin zur spezifischen Mitarbeiterunterweisung zum Thema Covid-19. Nehmen Sie hierzu gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf.