Sicherheitstechnische Regelbetreuung

Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2


Sie sind auf der Suche nach einer extern bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Unser Beratungsansatz im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 geht über die reine Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben als bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen hinaus.

 

Ein moderner betrieblicher Arbeitsschutz soll zunächst systematisch aufgebaut sein. Im Rahmen der Erstbetreuung von Neukunden bedeutet dies, dass wir uns zunächst die notwendigen Organisationspflichten im Arbeitsschutz strukturiert ansehen. Das Ziel ist zunächst die rechtssichere Aufstellung des Betriebes im Arbeitsschutz. Dazu gehört unter anderem die Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe, des Brandschutzes, der Gefährdungsbeurteilung und auch die regelmäßige Unterweisung von Beschäftigten. Im Rahmen einer anschließenden sicherheitstechnischen Begehung können wir dann ganz gezielt auf betriebsspezifische Optimierungsmöglichkeiten hinweisen. Das Unternehmen erhält dabei von uns ein klar gegliedertes Protokoll, welches die nächsten Schritte verständlich und auch umsetzbar aufzeigt. Gesetze und Vorschriften geben dabei einen Rahmen und setzen Leitplanken. Innerhalb dieser Leitplanken kann man sich bewegen und Lösungen finden, die den betrieblichen Rahmenbedingungen entsprechen.

 

Hier liegt unsere Stärke, da wir die systematische Herangehensweise mit unserem systemischen Ansatz im Arbeitsschutz ergänzen. Als systemische Arbeitsschutzexperten ist für uns die Anwendung der reinen fachlichen Expertise nicht ausreichend. Für uns rückt das Anliegen des Kunden in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. 

 



Sicherheitstechnische Regelbetreuung / Fachkraft für Arbeitssicherheit

Hierbei betrachten wir das Unternehmen mit seinen Zielen und individuellen Ressourcen als ganzheitliches System. Dabei ist das Erkennen von praktikablen Lösungen im Interesse des Unternehmens unser Ziel.

 

Wir begleiten und unterstützen Sie dabei nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern mit unserem kooperativen Beratungsansatz. Aufgrund des dafür notwendigen Vertrauensverhältnisses ist es uns sehr wichtig, dass wir der richtige Dienstleister für Sie sind. Wir müssen zu Ihnen passen. Nur so können wir gemeinsam einen effektiven und umsetzbaren Arbeitsschutz etablieren, der einen echten Mehrwert für Ihr Unternehmen und seine Beschäftigten bietet.

 

Nehmen Sie hierzu gerne ganz unverbindlich Kontakt mit uns auf.

 



Unsere Betreuungsformen

drei betreuungssformen ein anbieter


Betreuung von Kleinbetrieben unter 10 Mitarbeitern

Regelbetreuung für Kleinbetriebe

 

Für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten gibt es keine festgeschriebene Einsatzzeit für die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt. Für die Grundbetreuung reicht der Besuch nur einer erstberatenden Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes aus, wenn dieser gegebenenfalls den Sachverstand des anderen hinzuzieht. Bei bestimmten Anlässen muss der Unternehmer den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen. 



Regelbetreuung für die Betreuung von Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Regelbetreuung

 

Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten werden anhand der Anzahl der Mitarbeiter und des Wirtschaftszweiges eine konkrete Grundbetreuungszeit für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt vorgegeben. Die Grundbetreuungszeit wird durch die betriebsspezifische Betreuung ergänzt. Diese soll sicherstellen, daß betriebliche Besonderheiten, wie etwa spezifische Gefährdungen, in der Betreuung angemessen beürcksichtigt werden.



Alternative Betreuung / Unternehmerschulung / Unternehmermodell

Alternative bedarfsorientierte Betreuung

 

Diese Betreuungs-form steht unter anderem den bei der BGW versicherten Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten offen. Sie ist branchenspezifisch ausgerichtet und bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative, indem sich der Unternehmer selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz qualifiziert. Eine Betreuung von einer Fachkraft oder Betriebsarzt vor Ort ist hierbei nur notwendig, wenn der Unternehmer hierzu Bedarf hat.